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11. Juli 2023Das neue Heizungsgesetz (GEG) kommt!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll nach der ersten Lesung im Bundestag (15.06.23) noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – und dann mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und die Wärmewende, denn so stellen wir die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebereich. Und es ist ein großer Schritt nach vorne, weil wir Planungssicherheit für Bürger*innen und Unternehmen schaffen.
Die Maßnahmen im neuen Heizungsgesetz dienen vor allem dem Schutz von Mieterinnen und Mietern und sorgen für Anreize für Vermieterinnen und Vermieter, in Modernisierungen zu investieren. Das schaffen wir mit Fördermaßnahmen, die bis in die Breite der Gesellschaft hinein wirken. So stellen wir sicher, dass niemand von Investitionskosten überfordert wird.
Für Menschen mit geringen Einkommen bedeutet das bis zu 70 Prozent Förderung. Zusätzlich werden wir die Kosten für Mieterinnen und Mieter begrenzen, indem wir eine Obergrenze von 50 Cent für die Umlage festlegen. Dadurch stellen wir sicher, dass der Einbau einer neuen Heizung nicht zu einer finanziellen Überlastung führt.
Gleichzeitig machen wir das Gesetz noch pragmatischer, indem wir das GEG stärker mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnen und die Entscheidungszeit für den Heizungstausch anpassen.
So behalten wir die Grundpfeiler des Gesetzes – sozial, klimafreundlich und praxistauglich – bei.
Konkret bedeutet das Folgendes
- Die kommunale Wärmeplanung soll spätestens 2028 in allen Kommunen abgeschlossen sein. Vielerorts wird es aber deutlich schneller gehen. In Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg etwa gibt es längst entsprechende Pläne.
In der Zwischenzeit bleibt es zwar möglich, fossile Heizungen einzubauen, Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch gut beraten, auch vorher auf fossile Experimente zu verzichten und gleich auf planungssichere und klimaschonende Alternativen zu setzen. In den meisten Fällen wird das die Wärmepumpe oder die Fernwärme sein. - Dabei sollen Haushalte nicht nur sinnbildlich, sondern sprichwörtlich gut beraten sein: Ab 1.1.2024 soll es eine verbindliche Beratung durch Expert*innen geben – mit dem Ziel, kurzfristigen Fehlinvestitionen möglichst vorzubeugen und die Menschen nicht in die Kostenfalle laufen zu lassen.
- Bis spätestens 2028 dürfen auch Gasheizungen eingebaut werden, die Wasserstoff-ready sind. Das kann ein Weg sein, die 65 Prozent zu erreichen.
- Auch hier dürften die meisten Haushalte aber besser damit fahren, lieber gleich auf Nummer sicher zu gehen. Und Nummer sicher bedeutet in diesem Fall: von Beginn an auf den Einbau versorgungssicherer klimafreundlicher Systeme zu setzen.
Daher: Auch mit den vereinbarten Änderungen schaffen wir mit dem GEG die nötige Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die Kommunen. Die Wärmewende bleibt praktikabel, Klimaschutz wird konkret umgesetzt, das Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen ist klar.
- Was bleibt noch vom GEG, ist das jetzt entkernt?
- Was sind die Veränderungen zum Ursprungsentwurf?
- Muss ich ab Januar 2024 meine bestehende Heizung austauschen?
- Welcher Vereinbarung haben die Koalitionspartner nun konkret getroffen?
- Wie werden Mieter*innen vor hohen Betriebskosten geschützt?
- Klimaschutz ist wichtig, aber wie sollen Bürgerinnen und Bürger das bewerkstelligen – in der Praxis und bei den Kosten?
- Wie genau sehen die Optionen zum Heizen mit erneuerbaren Energien aus? Sind die Regelungen technologieoffen gestaltet?
- Wer außer Deutschland stellt die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien um?
Das GEG bleibt im Kern das, was es ist: Ein großer Schritt auf dem Weg zu klimafreundlicher und fairer Wärme. Nach Jahren des Stillstands geht es endlich voran. Wir haben uns mit unseren Koalitionspartnern darauf verständigt: Jede Heizung, die in Zukunft neu verbaut wird, soll klimafreundlich sein. Deswegen wird das Gesetz am 1.1.2024 in Kraft treten. Das ist nicht nur ein Fortschritt für den Klimaschutz – es ist auch wirtschaftlich vernünftig. Die Preise für Öl und Gas werden rasant steigen. Das Zeitalter der fossilen Energien geht zu Ende. Mit dem GEG machen wir klar, dass wir den Weg des klimafreundlichen Heizens entschlossen gehen und somit für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen Planungssicherheit schaffen.
Wir haben vor allem zwei Aspekte noch einmal in den Blick genommen:
- Wie gestalten wir das Gesetz noch praxistauglicher?
Dafür haben wir uns insbesondere auf eine engere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung verständigt. Die kommunale Wärmeplanung wird bis 2028 verpflichtend für alle Kommunen in ganz Deutschland kommen. Das ist ein Novum. Viele große Städte haben bereits eine, auch in einigen Bundesländern kommt sie schon deutlich früher. Baden-Württemberg führt zum Beispiel schon 2024 flächendeckend eine kommunale Wärmeplanung ein, in Schleswig-Holstein sind große Kommunen ebenfalls schon verpflichtet, bis Ende 2024 eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen. Bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung ermöglichen wir den Menschen Entscheidungszeit – sie können also noch eine Weile überlegen, welche Heizungsart für sie die richtige ist und zum Beispiel eine Heizung leasen. Wird mein Quartier an die Fernwärme angeschlossen? Wird es Wasserstoff-Quartier? Oder ist die Wärmepumpe die richtige Lösung? - Wie machen wir das Gesetz noch sozialer?
Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass wir untere und mittlere Einkommen beim Kauf einer neuen klimafreundlichen Heizung um bis zu 70 Prozent entlasten. Auch den Schutz von Mieter*innen nehmen wir noch einmal in den Blick. Und: Wir stärken die Beratung und Information rund um den Einbau neuer Heizungen.
Nein. Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung kann noch für viele Jahre genutzt und selbstverständlich auch repariert werden. Wenn jedoch eine neue Heizung installiert werden muss – zum Beispiel, weil das bisherige Gerät irreparabel ist – ist es nur sinnvoll, in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Heizung zu investieren. Heizungen werden für lange Zeiträume angeschafft. Zugleich wollen und müssen wir 2045 klimaneutral sein. Und in den kommenden Jahren werden die Preise fossiler Energieträger absehbar weiter steigen. Klimaschonendes Heizen schafft somit auch Schutz vor Preissprüngen.
Ab dem 1.1.2024 soll nach dem Gesetzentwurf für jede neu installierte Heizung in Neubauten eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Im Bestand gilt das GEG ab dem Zeitpunkt, zu dem eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Spätestens aber 2028.
- Bestehende Heizungen können natürlich weiterhin genutzt werden, sofern sie ordnungsgemäß funktionieren, und Reparaturen sind weiterhin möglich.
- Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, wird es einen zeitlichen Spielraum von bis zu zehn Jahren geben.
- Die vorgesehene Regelung ist bei alledem technologieoffen, erlaubt etwa auch den Einsatz von Holzheizungen oder Gasheizungen, sofern diese mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es wird also zahlreiche Möglichkeiten geben, die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Heizungserneuerung vorgesehen.
Mieter*innen schützen wir vor hohen Kosten, indem wir die Modernisierungsumlage beim Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter deckeln. Damit ist sichergestellt, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird, als die Kaltmiete steigt. So profitieren Mieter*innen immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung.
Wir machen den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar, indem wir eine finanzielle Förderung bereitstellen. Konkret soll der Umstieg durch passende Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begleitet und sozial flankiert werden. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer Wärmepumpe auch von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen getragen werden können.
Für alle Bürgerinnen und Bürger im selbst genutzten Wohneigentum wird es, wie bisher, eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. Zusätzlich gibt es für Einkommen bis 40.000 Euro nochmals 30 Prozent Förderung.
Wer bis 2028 umsteigt, bekommt nochmals bis zu 20 Prozent Förderung. Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre.
Die Maximalförderung beträgt so bis zu 70 Prozent.
Darüber hinaus werden weitere Effizienzmaßnahmen wie bisher gefördert. Ergänzend werden Förderkredite mit Ausfallgarantien für den Heizungstausch angeboten, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Dieses Kreditprogramm können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen. Ausnahmeregelungen für ältere Personen sind somit nicht notwendig.
Auch die Kreditmöglichkeiten sollen nach sozialen Kriterien ausgerichtet werden. HIER gibt es alle Infos.
Es wird auch weiterhin viele Möglichkeiten zum Heizen geben. Es können verschiedene Technologien genutzt werden:
- Anschluss an ein Wärmenetz: Der Ausbau der Fernwärmenetze ist ein entscheidender Hebel für die Wärmewende, da verschiedene erneuerbare Wärmequellen gut miteinander kombiniert werden können.
- Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme – und erfüllt somit ebenfalls die Anforderungen an erneuerbare Energien. Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
- Stromdirektheizung: In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromheizungen genutzt werden. Bis 2035 soll der Strom in Deutschland vollständig erneuerbar sein.
- Eine Möglichkeit ist auch der Einbau einer Biomasseheizung, zum Beispiel einer Holz- oder Pelletheizung, wenn andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind.
- Falls eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlastspitzen im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger ergänzt werden, der nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung eingesetzt wird. Expertinnen und Experten sprechen hier von Hybridheizungen. Insbesondere in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann eine solche Hybridheizung eine gute Option sein, um nach der Sanierung den Einsatz eines fossilen Heizkessels zu vermeiden.
- Eigentümer und Eigentümerinnen, die älter als 80 Jahre sind, dürfen im Falle eines Heizungsdefektes weiterhin Gasheizungen einbauen und unbefristet betreiben. Nach einem Eigentümerwechsel sind innerhalb von zwei Jahren die 65%-Anforderungen einzuhalten.
Frankreich ist in Europa führend mit etwa 4,25 Millionen installierten Wärmepumpen. Norwegen deckt bereits rund 60 Prozent seines Wärmebedarfs mit Wärmepumpen, während es in Schweden und Finnland etwa 40 Prozent sind. Bis 2030 soll fast ein Drittel der Fernwärme in Dänemark durch Groß-Wärmepumpen erzeugt werden.
Der Wärmepumpenmarkt in Polen wuchs 2022 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 100 Prozent. Neben Deutschland unterstützen auch Österreich und die Tschechische Republik Privathaushalte bei der Umstellung auf nachhaltigere Anlagen wie Wärmepumpen. Außerhalb Europas wird ein starkes Wachstum des Marktes für Wärmepumpen erwartet, wie die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt.
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