Nächtliches Streulicht durch künstliche Lichtquellen wirkt sich in vielerlei Hinsicht negativ auf Menschen, Tiere und Pflanzen aus. Bisher wurde die Lichtemission speziell bei gewerblichen Anlagen hauptsächlich durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Nun hat der Bundestag eine Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes im Sinne des Insektenschutzes beschlossen, die auch Regelungen zur Lichtverschmutzung beinhaltet. Über eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität möchten die Grünen deshalb klären, wie die aktuelle Rechtslage zur Lichtverschmutzung aussieht und welche Maßnahmen zur Reduzierung von Lichtemissionen in Paderborn umgesetzt werden können.„Durch großflächige Leuchtreklamen in Gewerbegebieten und Einkaufszonen wird die gesamte Umgebung weiträumig aufgehellt“, erklärt die grüne Ratsfrau Martina Gamm. Speziell für Insekten würden diese Lichtquellen häufig zu Todesfallen oder störten deren Orientierung bei der Fortpflanzung und dem Bestäuben der Pflanzen. „Wir Grünen wollen nun wissen, mit welchen Maßnahmen sich die gewerbliche Lichtverschmutzung eindämmen lässt“, so Gamm. „Insekten sind ein wesentlicher Bestandteil der biologischen Vielfalt und spielen in unseren Ökosystemen eine entscheidende Rolle. Deshalb müssen wir sie vor der zunehmenden Lichtverschmutzung so gut wie möglich schützen.“
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